Werberichtlinien-Ressourcen
Steuern
Rechnungen
Transaktionen
Abrechnungsinformationen
Alle von Kund*innen zu zahlenden Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, anderer vergleichbarer Umsatz-, Verkaufs-, Erwerbs- bzw. Nutzungssteuern sowie exklusive jeglicher Abgaben oder Gebühren, die für die Nutzung der Produkte und Dienste von TikTok durch die Kund*innen erhoben werden und von diesen zu entrichten sind.
Falls Quellensteuern einbehalten werden müssen, sind Kund*innen verpflichtet, TikTok hierüber zu informieren und alle Unterlagen anzufordern, die zur Erfüllung des Steuerabkommens zwischen den beiden Gerichtsbarkeiten erforderlich sind. TikTok stellt Kund*innen alle erforderlichen Unterlagen zur Erfüllung des jeweiligen Steuerabkommens zur Verfügung, und Kund*innen unterstützen TikTok in angemessener Weise dabei, sämtliche erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Quellensteuerermäßigung bei den zuständigen Steuerbehörden einzureichen.
Kund*innen müssen die Mehrwertsteuer zu den geltenden Sätzen selbst berechnen und Rechnungen ausstellen, auf denen die entsprechende israelische Steuer ausgewiesen ist (Selbstfakturierung). Kund*innen verpflichten sich, TikTok die entsprechenden Rechnungen für gemäß dieser Vereinbarung erbrachte Dienstleistungen zukommen zu lassen, und zwar in jedem Kalenderjahr auf vierteljährlicher Basis (d. h. alle drei Kalendermonate).