Abrechnungsverwaltung

  1. Zahlung und Abrechnung /
  2. Abrechnungsverwaltung /
  3. Steuern /

Israel: Über Steuern

Zuletzt aktualisiert: Mai 2025

Alle von Kund*innen zu zahlenden Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, anderer vergleichbarer Umsatz-, Verkaufs-, Erwerbs- bzw. Nutzungssteuern sowie exklusive jeglicher Abgaben oder Gebühren, die für die Nutzung der Produkte und Dienste von TikTok durch die Kund*innen erhoben werden und von diesen zu entrichten sind. 

 Falls Quellensteuern einbehalten werden müssen, sind Kund*innen verpflichtet, TikTok hierüber zu informieren und alle Unterlagen anzufordern, die zur Erfüllung des Steuerabkommens zwischen den beiden Gerichtsbarkeiten erforderlich sind. TikTok stellt Kund*innen alle erforderlichen Unterlagen zur Erfüllung des jeweiligen Steuerabkommens zur Verfügung, und Kund*innen unterstützen TikTok in angemessener Weise dabei, sämtliche erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Quellensteuerermäßigung bei den zuständigen Steuerbehörden einzureichen. 

Kund*innen müssen die Mehrwertsteuer zu den geltenden Sätzen selbst berechnen und Rechnungen ausstellen, auf denen die entsprechende israelische Steuer ausgewiesen ist (Selbstfakturierung). Kund*innen verpflichten sich, TikTok die entsprechenden Rechnungen für gemäß dieser Vereinbarung erbrachte Dienstleistungen zukommen zu lassen, und zwar in jedem Kalenderjahr auf vierteljährlicher Basis (d. h. alle drei Kalendermonate).



Zugehörige Artikel
Japan: Über die Japan Consumption Tax (JCT)
Indien: Über die Waren- und Dienstleistungssteuer (GST)
EU und Vereinigtes Königreich: Über die Umsatzsteuer (USt.)