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Non-Profit, Behörden und Staatsmedien
TikTok soll Menschen Freude bereiten und eine Inspirationsquelle für Kreativität sein. Wir erlauben Nichtregierungsorganisationen (non-governmental organizations, NGOs) und gemeinnützigen Organisationen (non-profit organizations, NPOs) unter bestimmten Umständen die Werbung über ein Genehmigungsverfahren. Über dieses Verfahren qualifizierte NGOs und NPOs können so auf TikTok Anzeigen schalten.
NGOs und NPOs müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Zusammenarbeit mit einem TikTok Vertriebskontakt
Einhaltung unserer TikTok Werberichtlinien und Community-Richtlinien
Wir erlauben keine bezahlte politische Werbung, da bezahlte politische Anzeigen unserer Meinung nach nicht zu der Nutzererfahrung passen, für die die TikTok Plattform steht. Außerdem erlauben wir keine Werbung durch Regierungsbehörden, Politiker*innen und politische Parteien. Weitere Informationen findest du
im Abschnitt Anforderungen für Nichtregierungsorganisationen nach Land dieses Artikels und
in unseren Richtlinien für Politik, Regierungsbehörden und Wahlen.
Die Berechtigung von NGOs und NPOs hängt von der Gesetzgebung in dem Land ab, in dem das Konto registriert wird. Im Abschnitt Anforderungen für Nichtregierungsorganisationen nach Land kannst du dich darüber informieren, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um in deinem Zielmarkt Werbung zu schalten.
NGOs unterliegen primär dem Gesetz Nr. 12-06 von 2012 zu Vereinen (Loi n° 12-06 relative aux associations). Eine Organisation muss gemäß dem Gesetz Nr. 12-06 offiziell eingetragen sein und über einen gültigen Nachweis (récépissé) der zuständigen algerischen Behörde (lokal oder national) verfügen. Die wichtigsten Punkte:
Anerkennung:
Nach der Eintragung erhält der Verein einen offiziellen Nachweis (récépissé) seiner rechtlichen Existenz. Nur Vereine mit diesem Beleg sind rechtlich anerkannt und dürfen tätig werden.
Der gemeinnützige Zweck, die Leitung und die Aktivitäten müssen in klaren Statuten dargelegt sein.
Politische oder religiöse Aktivitäten sind ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Einschränkungen:
Vereine dürfen der nationalen Einheit, der öffentlichen Ordnung und den moralischen Werten des Landes nicht schaden.
Finanzmittel aus dem Ausland müssen angegeben und genehmigt werden.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Organisationen ist ohne vorherige Genehmigung ebenfalls eingeschränkt.
Deine NGO kann als Bürgerverein oder Stiftung registriert sein und muss im Land als juristische Person eingetragen sein. Eine Liste der NGOs findest du im nationalen Register für juristische Personen.
Du musst bei der Australian Charities and Not-for-profits Commission (ACNC) eingetragen sein.
Werbung oder Sponsoring durch eine unzulässige Branche ist nicht zulässig. Ein Beispiel hierfür wären Anzeigen für eine Wohltätigkeitsorganisation, die von einem Glücksspielanbieter stammen.
Du musst beim Bundes-Stiftungs- und Fondsregister oder beim Bundesministerium für Inneres registriert sein.
Du musst mit einem TikTok Vertriebskontakt zusammenarbeiten, um die Zulässigkeit zu ermitteln, und eine Genehmigung zur Auslieferung von Anzeigen einholen.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGOs müssen beim Justizministerium registriert sein.
Für NGOs mit Status 501(c)(3) ist Werbung in diesem Land nicht zugelassen.
Deine Organisation muss im Föderalen Öffentlichen Dienst für Finanzen (UBO-Register) eingetragen sein.
Deine Organisation muss in einer der folgenden Rechtsformen als juristische Person eingetragen sein:
Kooperativen
Religiöse Vereinigungen
Private gemeinnützige Vereine
Alle gemeinnützigen juristischen Personen wie Vereine und Stiftungen müssen in Bulgarien im Zentralregister für gemeinnützige juristische Personen eingetragen sein, das von der Eintragungsagentur der Republik Bulgarien geführt wird.
Die Hauptinformationen sind auf der Website der Eintragungsagentur öffentlich zugänglich. Eine gemeinnützige juristische Person kann über ihren Namen (nur in bulgarischer Sprache) oder über ihren neunstelligen eindeutigen Code (Unique Identification Code) gesucht werden.
Lokale Vereinige und NGOs sowie Vereine/NGOs aus dem Ausland müssen nachweisen, dass sie bei einer relevanten Regulierungsbehörde eingetragen sind.
Lokale Vereine und NGOs müssen alle folgenden Dokumente beibringen:
Ein Genehmigungsschreiben zur Eintragung eines lokalen Vereins oder einer lokalen NGO vom Innenministerium
Vom Innenministerium genehmigte Satzung des lokalen Vereins oder der lokalen NGO
Von der allgemeinen Steuerbehörde (General Department of Taxation, GDT) ausgestellte Bescheinigung über die steuerliche Erfassung
Von der allgemeinen Steuerbehörde ausgestellte Steuerregistrierungs-Identifikationskarte sowie eine ebenfalls von dieser Behörde ausgestellte Erklärung über die Einhaltung der Steuervorschriften
Vereine/NGOs aus dem Ausland müssen alle folgenden Dokumente beibringen:
Eine vom Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation (MOFAIC) unterzeichnete Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MOU)
Von der allgemeinen Steuerbehörde (General Department of Taxation, GDT) ausgestellte Bescheinigung über die steuerliche Erfassung
Von der allgemeinen Steuerbehörde ausgestellte Steuerregistrierungs-Identifikationskarte
von dieser Behörde ausgestellte Erklärung über die Einhaltung der Steuervorschriften
Hinweis: Im Transparenzbericht muss klar ausgewiesen sein, in welcher Höhe die NGO oder NPO Mittel erhalten hat und wie sie verwendet wurden.
Deine Organisation muss über das Formular T3010 bei der kanadischen Steuerbehörde Canada Revenue Agency (CRA) registriert sein.
Du musst die Eintragung als juristische Person in einer der folgenden Formen nachweisen:
Stiftung
Indigene Gemeinschaft
Privater gemeinnütziger Verein oder Gesellschaft
Religiöse Vereinigung
Du musst die Eintragung als juristische Person in einer der folgenden Formen nachweisen:
Gemeinnützige Organisation oder gemeinnützige juristische Person
Stiftung
Du musst die Eintragung als juristische Person in einer der folgenden Formen nachweisen:
Verein
Kooperative
Stiftung
Union
Deine NGO muss:
ein Verein sein, der
im Vereinsregister eingetragen ist
vom Ministerium für Justiz, Verwaltung und digitale Transformation verwaltet wird
eine Stiftung sein, die
im Stiftungsregister eingetragen ist
vom Ministerium für Justiz, Verwaltung und digitale Transformation verwaltet wird
Du musst entweder bei der Registrierungsbehörde für Vereine (Registrar of Clubs) oder für Unternehmen (Registrar of Companies) eingetragen sein.
Deine Organisation muss beim tschechischen Justizministerium registriert sein.
Deine Organisation muss bei der Danish Business Authority registriert sein.
Du musst die Eintragung als Nonprofit-Organisation (Asociación Sin Fines de Lucro) nachweisen.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
Deine NGO muss als gemeinnütziger sozialer Verein registriert sein. Sie muss im Land als juristische Person registriert sein.
Eine Liste der NGOs findest du im nationalen Register für juristische Personen.
Alle juristischen Personen müssen im Unternehmensregister unter https://ariregister.rik.ee/est eingetragen sein.
Deine Organisation muss im finnischen Stiftungsregister eingetragen sein.
Deine Organisation muss bei den französischen Behörden als Verein oder Stiftung eingetragen sein.
Du musst als Verein, Stiftung, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder gemeinnütziges Unternehmen registriert sein.
Überprüfen kannst du dies im gemeinsamen Registerportal der Länder für Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung und gemeinnützige Unternehmen.
Die Stiftungen findest du in den Registern der jeweiligen Bundesländer. Eine nicht erschöpfende Übersicht bietet die Datenbank des Bundesverbands deutscher Stiftungen.
NGOs, die Werbung betreiben, müssen als gemeinnützige juristische Personen privatrechtlich registriert sein. Öffentliche Verwaltungsbehörden gehören nicht dazu.
Du musst die Eintragung als juristische Person in einer der folgenden Formen nachweisen:
Bürgerverein oder -organisation
Stiftung
Deine Organisation muss im Landesgerichtsregister von Ungarn eingetragen sein.
Es sind nur NGOs oder NPOs zulässig, die als Massenorganisation mit Status als juristische Person klassifiziert werden können, wie Vereine oder Stiftungen. Eingetragene Vereine und Stiftungen müssen auf der Website des Justizministeriums und auf der Website für Menschenrechte zu finden sein. Folgende Zertifikate müssen beigebracht werden:
Hinweis: NGOs und NPOs, die Spenden sammeln, müssen die Möglichkeit eines Mindestbetrags von 25.000 IDR oder weniger anbieten.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
Deine Organisation muss bei der Behörde zur Wohltätigkeitsregulierung (Charities Regulator) eingetragen sein.
Deine Organisation muss im Register für öffentliche Stiftungen (Registrar of Charitable Trust bzw. Registrar of Public Endowments) eingetragen sein.
In Italien müssen Stiftungen bei der lokalen Behörde der Stadt eingetragen sein, in der sie gegründet wurden.
Deine Organisation muss bei den zuständigen japanischen Behörden als NGO oder als NPO eingetragen sein.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
Deine Organisation muss beim Justizministerium eingetragen sein.
Deine NGO muss beim NGOs Coordination Board unter https://ngoboard.ecitizen.go.ke/ eingetragen sein.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGOs, d. h. Vereine und Stiftungen, müssen im Unternehmensregister der Republik Lettland (Uzņēmumu reģistrs) eingetragen sein: https://www.ur.gov.lv/en/
NGOs müssen offiziell in diesem nationalen Register eingetragen sein, um als juristische Person zu gelten.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGOs und NPOs müssen:
im Register der juristischen Personen (Juridinių asmenų registras) eingetragen sein, das vom State Enterprise Centre of Registers verwaltet wird: https://www.registrucentras.lt/jar/
offiziell in diesem nationalen Register eingetragen sein, um als juristische Person zu gelten.
Deine Organisation muss beim Handelsregister von Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés, RCS) eingetragen sein.
Du musst mindestens eines der folgenden Zertifikate oder Dokumente mit Nachweis über eine Registrierung vorweisen:
Bestätigung der Unternehmensregistrierung – ausgestellt vom Registrator für nach geltendem Gesellschaftsrecht eingetragene Gesellschaften
Nachweis des Unternehmenseintrags oder der Gründungsurkunde – ausgestellt von der Companies Commission of Malaysia für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die gemäß dem Unternehmensgesetz 2016 für bestimmte Zwecke gegründet wurden
Gründungsurkunde – ausgestellt von der Rechtsabteilung des Ministeriums des Premierministers für Treuhänder, die als Körperschaftsstiftung gemäß dem Trustees (Incorporation) Act 1952 eingetragen sind
Bescheinigung über die Steuerbefreiung – ausgestellt vom Inland Revenue Board für Organisationen, die die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllen
Hinweis: Im Transparenzbericht muss klar ausgewiesen sein, in welcher Höhe die NGO oder NPO Mittel erhalten hat und wie sie verwendet wurden.
Deine NGO kann als Bürgerverein, Unternehmen, private Hilfsorganisation, Stiftung oder Treuhandgesellschaft registriert sein. Du musst im Land als juristische Person registriert sein.
Der offizielle Name der NGO muss auf AC, SC oder IAP enden.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
Deine Organisation muss im Handelsregister der Niederlande eingetragen sein.
Deine Organisation muss im National Charities Register eingetragen sein.
Werbung oder Sponsoring durch eine unzulässige Branche ist nicht zulässig. Ein Beispiel hierfür wären Anzeigen für eine Wohltätigkeitsorganisation, die von einem Glücksspielanbieter stammen.
Deine NGO muss bei der Corporate Affairs Commission (CAC) eingetragen sein.
Deine Organisation muss im Register für gemeinnützige Einrichtungen und im Central Coordinating Register for Legal Entities (Enhetsregisteret) eingetragen sein.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
Du musst die Eintragung als juristische Person in einer der folgenden Formen nachweisen:
Bürgerverein oder -organisation
Stiftung
Du musst die Eintragung als juristische Person in einer der folgenden Formen nachweisen:
Bürgerverein oder -organisation
Stiftung
Deine Organisation muss in mindestens einer der folgenden Institutionen als NGO oder NPO eingetragen sein:
Securities and Exchange Commission (SEC)
Bureau of Internal Revenue (BIR)
Philippine Council for NGO Certification
Department of Social Welfare and Development (DSWD)
Hinweis: Im Transparenzbericht muss klar ausgewiesen sein, in welcher Höhe die NGO oder NPO Mittel erhalten hat und wie sie verwendet wurden.
Deine Organisation muss im Landesgerichtsregister von Polen eingetragen sein.
Deine NGO muss Rechtspersönlichkeit haben und beim Registo Nacional de Pessoas Colectivas (RNPC) registriert sein.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
Deine Organisation muss im allgemeinen Register des Justizministeriums eingetragen sein.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
Ein Verein
ist eine regierungsunabhängige, gemeinnützige Organisation mit Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis.
Er basiert auf der Grundlage der Vereinigungsfreiheit von Personen oder juristischen Personen, die sich zur Erreichung und Förderung eines gemeinsamen Zwecks oder Interesses zusammengeschlossen haben, sofern dies nicht durch die Verfassung oder das Gesetz verboten ist.
Ein Verein kann:
Mitglied in nationalen und internationalen Verbänden oder anderen Vereinigungen werden.
Allgemeine Richtlinien:
Optional: Du kannst deinen Verein oder Verband mit Sitz in der Republik Serbien eintragen.
Wenn du nur einen Teil einer Vereinigung oder eines Verbandes leitest, gilt dieser nicht als juristische Person. Nur der ganze Verein oder Verband kann eine juristische Person sein.
Nicht zulässig:
Geheime und paramilitärische Vereinigungen
Werbetreibende, die als NGOs mit mehr als 10 Mitgliedern operieren oder Aktionen zur Beschaffung von Geldmitteln durchführen, müssen beim Singaporean Commissioner of Charities eingetragen sein.
Auf ihrer Landingpage müssen Links zu finden sein, über die Nutzer*innen auf den Transparenzbericht der NGO oder NPO zugreifen können. Der Transparenzbericht darf nicht älter sein als 24 Monate ab dem Datum, an dem die Anzeige bei TikTok zur Überprüfung eingereicht wurde.
Hinweis: Im Transparenzbericht muss klar ausgewiesen sein, in welcher Höhe die NGO oder NPO Mittel erhalten hat und wie sie verwendet wurden.
Die Organisation muss im Register für Nichtregierungs- und gemeinnützige Organisationen unter https://ives.minv.sk/rmno/ eingetragen sein.
In Slowenien können NGOs verschiedene Rechtsformen haben, am häufigsten sind Vereine (društva), Institute (zavodi) und Stiftungen (ustanove). Dabei handelt es sich um private Rechtssubjekte, die auf gemeinnütziger Basis und unabhängig vom Staat oder anderen öffentlichen Behörden arbeiten müssen.
Bei der NGO muss es sich um ein privates, gemeinnütziges Rechtssubjekt mit Sitz in Slowenien handeln, das von staatlicher Kontrolle unabhängig ist und zur Verfolgung der Interessen seiner Mitglieder oder der Allgemeinheit gegründet wurde.
Link zum slowenischen Handelsregister, das die NGOs enthält: https://www.ajpes.si/prs/
Link zum Verzeichnis der NGOs, die im öffentlichen Interesse handeln: https://www.ajpes.si/Registri/Drugi_registri/Evidenca_nevladnih_organizacij/Splosno
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
Du musst einen Nachweis über deine Registrierung als eine der folgenden Organisationen vorweisen:
Gemeinnützige Freiwilligenorganisation (비영리임의단체)
Private Organisation ohne Erwerbszweck (비영리민간단체)
Gemeinnützige Körperschaft (비영리사단법인) oder gemeinnützige Stiftung (비영리재단법인)
Sozialgenossenschaft (사회적협동조합)
Wohlfahrtsverband (사회복지법인)
Deine Organisation muss im Register der Vereine und Verbände (Registro de Asociaciones) eingetragen sein.
Gemeinnützige NGOs müssen beim National Secretariat for Non-Governmental Organizations des Ministry of Homeland Security eingetragen sein.
Dein Verein muss bei der schwedischen Steuerbehörde (Skatteverket) eingetragen sein.
NGOs können Vereine oder Stiftungen sein.
Für Vereine ist keine Registrierung erforderlich, es sei denn, der Verein betreibt ein kommerzielles Geschäft oder ist prüfungspflichtig.
Stiftungen müssen im Stiftungsverzeichnis eingetragen sein.
Inserent*innen, die die Aufklärungskampagne zur HPV-Impfung bewerben, benötigen eine Lizenz für Verbände des öffentlichen Interesses (公益社团法人注册证书) von Innenministerium (内政部) in Taiwan.
Andere NGOs: Prüfung auf Fallbasis
Lokale NGOs und NPOs, die Werbung betreiben, benötigen ein Zertifikat des Department of Provincial Administration (DOPA).
NGOs und NPOs aus dem Ausland müssen eine Genehmigung ihrer Aktivitäten in Thailand vom zuständigen Komitee vorweisen.
Hinweis: Im Transparenzbericht muss klar ausgewiesen sein, in welcher Höhe die NGO oder NPO Mittel erhalten hat und wie sie verwendet wurden.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGOs müssen beim Justizministerium registriert sein.
Du musst einen Nachweis über deine Registrierung vorweisen.
Spendenbeschaffung: Du musst die gesetzliche Zulassung zum Sammeln von Spenden im Zielland vorweisen, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
NGO: Du musst die gesetzliche Genehmigung dafür vorweisen, dass deine Organisation eine NGO ist und im Zielland aktiv sein darf, beispielsweise eine Geschäftslizenz.
Deine Organisation muss bei der UK Charity Commission eingetragen sein.
Zurzeit können nur Inserent*innen Werbung betreiben, die von der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) als Organisation gemäß 501(c)3 ausgewiesen wurden. Berechtigte Organisationen müssen außerdem der Zulassungsliste hinzugefügt werden, bevor sie Werbung schalten können.
Du musst die Eintragung als juristische Person in einer der folgenden Formen nachweisen:
Bürgerverein oder -organisation
Stiftung
Deine Organisation muss als lokale oder ausländische NGO, Sozial- oder Wohltätigkeitsfonds oder private Organisation bei der jeweils relevanten Behörde eingetragen sein.
NGOs aus dem Ausland müssen eines der folgenden Dokumente vorweisen:
Bestätigung des Tätigkeitseintrags
Bestätigung des Eintrags zur Gründung eines Projektbüros
Bestätigung des Eintrags zur Gründung eines Vertretungsbüros
Sozial- und Wohltätigkeitsfonds:
Sozial- und Wohltätigkeitsfonds benötigen eine Lizenz zur Fondsgründung und müssen durch die Fondscharta anerkannt sein.
Private Einrichtungen müssen sich wie folgt registrieren:
Bescheinigung über die Eintragung einer Niederlassung
Bestätigung des Tätigkeitseintrags
Hinweis: Im Transparenzbericht muss klar ausgewiesen sein, in welcher Höhe die NGO oder NPO Mittel erhalten hat und wie sie verwendet wurden.